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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Zugtrust AG, Sinserstrasse 67, 6330 Cham ZG (CHE-100.866.081, im Folgenden „Zugtrust"), und dem Kunden (im Folgenden „Kunde") für alle Dienstleistungen in den Bereichen Accounting, Buchhaltung, MWST, Jahresabschluss, Steuern, Payroll, HR Administration, Arbeitgeber-Setup und Recruiting Support.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge, Mandate und Dienstleistungen der Zugtrust AG, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Zielgruppe

Die Dienstleistungen richten sich ausschliesslich an Geschäftskunden (B2B), insbesondere an juristische Personen, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und vergleichbare Strukturen. Eine Bestellung durch Konsumenten ist ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftrags- bestätigung. Auf zugtrust.ag dargestellte Leistungspakete sind Einstiegspunkte; verbindlich wird der Umfang erst nach individueller Bestätigung. Zusätzliche oder vom vereinbarten Umfang abweichende Leistungen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.

4. Preise und Mehrwertsteuer

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), netto, exklusive Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzlich geschuldete MwSt (aktuell 8.1 %) wird zusätzlich ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Soweit nicht anders vereinbart:

  • Laufende Mandate (Buchhaltung, Payroll, HR Administration): monatliche Rechnung.
  • Projektaufträge (Jahresabschluss, Arbeitgeber-Setup, Recruiting): Rechnung nach Leistungserbringung oder zu vereinbarten Meilensteinen.
  • Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

5. Auftragsannahme und Vorschuss

Zugtrust behält sich vor, einen Auftrag aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf Geldwäscherei, fehlender wirtschaftlicher Berechtigung oder unzureichender Mitwirkung. Bei Neukunden, überfälligen Mandaten oder besonderem Aufwand kann die Auftragsannahme von der Leistung eines angemessenen Vorschusses (Retainer) abhängig gemacht werden.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Insbesondere:

  • vollständige Buchhaltungs-, Lohn- und Personalunterlagen;
  • Zugang zu Bank-, ERP- und Lohnbuchhaltungssystemen, soweit erforderlich;
  • rechtzeitige Mitteilung von Mutationen (Ein-/Austritte, Lohnänderungen, Adressen);
  • Bereitstellung der Liquidität für ausgehende Zahlungen (Löhne, Sozialversicherungen, MwSt etc.).

Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert verrechnet.

7. Spezifische Bestimmungen — Buchhaltung & Jahresabschluss

Die Buchführung erfolgt nach Schweizer Rechnungslegungsstandards (Art. 957 ff. OR). Der Kunde bleibt für die ordnungsmässige Belegerstellung, die wirtschaftliche Begründetheit der Geschäftsvorfälle und die rechtzeitige Übermittlung verantwortlich. Zugtrust prüft die Belege auf formelle Korrektheit, nicht jedoch auf inhaltliche Wahrheit oder steuerliche Optimalität, soweit dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist der Kunde verpflichtet, sämtliche relevanten Sachverhalte offenzulegen. Zugtrust haftet nicht für nachträglich bekannt gewordene Tatsachen, die der Kunde verschwiegen oder unzutreffend dargestellt hat.

8. Spezifische Bestimmungen — Payroll & Sozialversicherungen

Die Lohnabrechnung erfolgt auf Basis der vom Kunden gelieferten Stammdaten und monatlichen Mutationen. Die Verantwortung für die arbeitsrechtliche Korrektheit der Lohnstruktur, der Arbeitsverträge sowie für die Einhaltung anwendbarer Gesamtarbeitsverträge (GAV) liegt beim Kunden als Arbeitgeber.

Zugtrust koordiniert mit Sozialversicherungen (AHV, ALV, IV, EO, FAK, UVG, BVG, KTG) nach Weisung und auf Rechnung des Kunden. Die Ausführung von Lohnzahlungen und Sozialversicherungs-Abgaben setzt entsprechende Liquidität auf dem Geschäftskonto des Kunden voraus. Verspätungen, Mahngebühren oder Verzugszinsen, die auf fehlende Liquidität oder verspätete Datenlieferung zurückgehen, fallen zu Lasten des Kunden.

Quellensteuer wird abgerechnet, soweit Zugtrust die für die Tarifeinordnung notwendigen Angaben rechtzeitig erhält. Der Arbeitgeber bleibt gegenüber den Steuerbehörden Quellensteuer-Pflichtiger im Sinne der jeweiligen kantonalen Quellensteuergesetzgebung.

9. Spezifische Bestimmungen — HR Administration

Zugtrust unterstützt bei administrativen Personalprozessen (Ein-/Austritte, Mutationen, Korrespondenz, Personalunterlagen). Führungsentscheidungen, Disziplinarmassnahmen, Kündigungen und sonstige rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Mitarbeitenden bleiben in der Verantwortung des Kunden als Arbeitgeber.

Standard-Arbeitsverträge und Mustervorlagen werden auf Basis Schweizer Standard-Konstellationen geliefert. Die Anpassung an konkrete Einzelfälle, GAV-Pflichten oder branchenspezifische Anforderungen liegt in der Verantwortung des Kunden bzw. seines Rechtsbeistands.

10. Spezifische Bestimmungen — Recruiting Support

Recruiting Support ist eine Dienstleistung auf Aufwandsbasis, nicht erfolgsbasiert. Zugtrust strukturiert Prozesse (Stellenprofil, Inserat, Bewerberkoordination, Interviewplanung, Vertragsvorbereitung). Eine Garantie für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle, für die Qualifikation oder Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten oder für die Dauer eines Anstellungsverhältnisses wird nicht übernommen.

Die Auswahl- und Anstellungsentscheidung trifft ausschliesslich der Kunde.

11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung (ADV)

Es gilt die Datenschutzerklärung. Im Rahmen eines Mandats bearbeitet Zugtrust regelmässig Personendaten Dritter (z. B. Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten des Kunden) im Auftrag und nach Weisung des Kunden im Sinne von Art. 9 nDSG. Die Auftragsbearbeitungs-Anlage (ADV) gemäss Ziff. 11 Datenschutzerklärung ist Bestandteil jedes Mandatsverhältnisses.

12. Geheimhaltung

Zugtrust verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Geschäfts- und Personalinformationen vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Mandats. Eine Offenlegung gegenüber Behörden erfolgt nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

13. Haftung

Zugtrust haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Zugtrust AG der Höhe nach auf den im betreffenden Mandatsjahr effektiv vereinnahmten Nettohonorarbetrag, höchstens jedoch CHF 100'000 pro Schadensfall, beschränkt. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Drittansprüche wird keine Haftung übernommen.

Zugtrust haftet nicht für Schäden, die auf:

  • unvollständige, verspätete oder unrichtige Angaben des Kunden;
  • fehlende Mitwirkung bei Mandatserfüllung;
  • höhere Gewalt, Behörden-, Banken- oder Versicherungsentscheide;
  • Drittsoftware oder Drittinfrastruktur (Bexio, Banken-Schnittstellen, Sozialversicherungs-Portale etc.)

zurückzuführen sind.

14. Beendigung des Mandats

Laufende Mandate (Buchhaltung, Payroll, HR Administration) können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende ordentlich gekündigt werden. Projektaufträge enden mit Leistungserbringung.

Bei Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen pro rata verrechnet. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Vorschüsse erfolgt nur für nicht erbrachte Leistungen, abzüglich allfälligem Mehraufwand für Übergabe und Datenexport.

Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (insb. wiederholt fehlende Mitwirkung, Zahlungsverzug über 30 Tage, Vertrauensbruch) bleibt vorbehalten.

15. Datenrückgabe nach Mandatsende

Nach Beendigung des Mandats erhält der Kunde seine Buchhaltungs-, Lohn- und Personaldaten in einem gängigen Format (PDF, Excel oder Bexio-Export) zurück. Eine über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht (i.d.R. 10 Jahre, Art. 958f OR) hinausgehende Archivierung erfolgt nicht. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten rechtzeitig zu sichern.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist Zug.

Stand: Juni 2026

Zugtrust AG

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